Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Entschädigungsklage einer Bewerberin mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerin beschäftigt werden wollte.
In dem Rechtsstreit (58 Ca 7190/17) haben die Parteien am 26.06.2017 einen Vergleich abgeschlossen, in dem sich das Land Berlin zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtete. Die Bewerberin hatte sich als Quereinsteiergin als Lehrerin für die Fächer Mathematik und Informatik beworben. Bereits im Bewerbungsgespräch hatte man sie darauf hingewiesen, dass das Tragen des muslimischen Kopftuchs nicht erlaubt werde.
Der Vergleich kann von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen widerrufen werden; im Falle des Widerrufs wird der Prozess fortgesetzt.
(LAG Berlin-Brandenburg, PM vom 26.06.2017 / Viola C. Didier)