• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Integration älterer Arbeitnehmer: Deutschland nur Mittelmaß

26.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Integration älterer Arbeitnehmer: Deutschland nur Mittelmaß

Beitrag mit Bild

©andranik123/fotolia.com

Unter allen OECD-Staaten hat Deutschland seit 2003 den größten Sprung bei der Integration älterer Arbeitnehmer gemacht: Die Beschäftigungsquote bei 55- bis 64-Jährigen ist von 39 auf 66 Prozent gestiegen. Dennoch liegt Deutschland, was das durchschnittliche Renteneintrittsalter angeht, deutlich zurück.

Bei der Integration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt hat Deutschland in den zurückliegenden Jahren den größten Sprung aller großen Industriestaaten gemacht. So belegt die Bundesrepublik im „Golden Age Index“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC inzwischen Platz 15 unter den 34 OECD-Ländern. Im Vergleich zu 2003 bedeutet das eine Verbesserung um zehn Plätze. Dabei explodierte speziell die Beschäftigungsquote unter den 55- bis 64-Jährigen. Lag sie 2003 noch bei 39 Prozent, waren es 2015 schon 66 Prozent. Eine Folge: 2003 ging der durchschnittliche Deutsche noch mit 60,7 Jahren in Rente. Zuletzt tat er es mit 62,8 Jahren.

Ein großes Stück fehlt noch

Ein „Top Ten“-Kandidat ist Deutschland aber lediglich bei den 55- bis 64-Jährigen. Bei den 65- bis 69-Jährigen liegt die Beschäftigungsquote – trotz merklicher Verbesserung – immer noch bei im internationalen Vergleich mäßigen 15 Prozent. Auch bei zwei weiteren untersuchten Kriterien ist Deutschland ein gutes Stück von der Spitze entfernt, nämlich beim effektiven durchschnittlichen Renteneintrittsalter (Platz 20) und bei den Weiterbildungsmaßnahmen (ebenfalls Platz 20). Dabei ist die Verbesserung nicht nur auf die Hartz-Gesetze zurückzuführen, die unter anderem zur Folge hatten, dass sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei älteren Beschäftigten von 32 auf 24 Monate reduzierte und damit schnellere Wiederbeschäftigung forcierte. Auch die Kultur hat sich gewandelt: In den meisten Unternehmen gelten ältere Kollegen heutzutage als Bereicherung, nicht mehr als Belastung.

Wer ist in den „Top Ten“?

Unter den Top-Platzierten finden sich – fast schon ein gewohntes Bild bei internationalen Rankings – gleich mehrere nordische Staaten. So belegt Island mit mittlerweile 98,6 von 100 möglichen Punkten mit weitem Abstand Rang eins; Schweden ist Vierter, Norwegen Sechster. Rang zwei behauptete wie schon im Vorjahr Neuseeland. Auf den dritten Rang schob sich diesmal Israel, das mit Schweden die Plätze tauschte. Bemerkenswert: Auch die Israelis haben sich im Vergleich zu 2003 um zehn Plätze nach vorn gearbeitet, gleichauf mit Deutschland der größte Sprung aller OECD-Länder.

(PwC, PM vom 22.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank