22.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neuregelungen zu Sozialkassen wird begrüßt

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Einstimmig hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe angenommen. Das Vorhaben der Bundesregierung, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend zum 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber verbindlich anzuordnen, wurde zuvor von Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßt.

Mit dem dem neuen Gesetz will die Regierung eine „eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung“ schaffen. Zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes der Sozialkassen als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ermöglicht es zudem den Arbeitsgerichten, in Verfahren über Leistungsansprüche eine vorläufige Leistungspflicht der Beitragszahler anzuordnen.

Grundsatzentscheidung des BAG

Hintergrund der Neuregelung sind Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das mehrere Allgemeinverbindlichkeitserklärungen im Baugewerbe für unwirksam erklärt hatte, weil aus Sicht des Gerichts die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Die Entscheidungen hätten „weitreichende Konsequenzen auch für tarifvertragliche Sozialkassenverfahren in anderen Branchen“, erfüllten die von den Tarifvertragsparteien geschaffenen Sozialkassen doch „sozialpolitisch wichtige Aufgaben, die von der Berufsbildungsförderung über Urlaubskassenverfahren bis hin zur Alterssicherung reichen“, schreibt die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf.

Neuregelung „von existenzieller Bedeutung“

Die Änderung sei richtig und müsse möglichst schnell kommen, forderte Frank Schmidt-Hullmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Derzeit würden immer mehr Betriebe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, was zu finanziellen Schieflagen bei den Sozialkassen führen würde. Christian Schneider von der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk sagte, das Gesetz sei zwingend erforderlich, um den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens im Dachdeckerhandwerk und den anderen betroffenen Branchen zu sichern. Ansonsten sei die Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer gefährdet, warnte er. Friedemann Berg vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sagte, die geplante Einbeziehung nicht-tarifgebundener Arbeitgeber sei „von existenzieller Bedeutung“. Ohne diese Einbeziehung würden die Sozialkassen weit weniger handlungsfähig sein. Michael Heilmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betonte, die Einbeziehung aller Unternehmen sorge für Wettbewerbsneutralität. Gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmensstrukturen sei ohne Sozialkassen zudem die Fortbildung der Arbeitnehmer „gar nicht vorstellbar“.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.06.2017 und 19.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?

Meldung

imilian/123rf.com


09.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©rcx/fotolia.com


09.02.2026

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)