22.06.2017

Meldung, Steuerrecht

Keine Verkürzung der Steuerprüfintervalle

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Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften häufiger prüfen zu lassen. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf gefordert, mit dem die Abgabenordnung geändert werden sollte. Der Entwurf wurde jedoch am Mittwoch abgelehnt.

Begründet worden war die Änderung mit der seit Jahren rückläufigen Zahl von Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Prüfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Prüfungen im Jahr 2014 zurückgegangen. Entsprechend verringert hätten sich auch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch diese Prüfungen – und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro. Die Fraktion wollte daher erreichen, dass in der Abgabenordnung ein Mindestintervall einer Außenprüfung von drei Jahren festgeschrieben wird. Unter Berufung auf Medienberichte heißt es, bisher hätten diese Steuerpflichtigen nur alle sieben Jahre mit einer Prüfung zu rechnen.

„Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerberater“

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, wenn alle drei Jahre Prüfungen erfolgen sollte, müsste die Zahl der Prüfer von derzeit 14.000 auf 190.000 erhöht werden. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs würde außerdem ein „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerberater“ auslösen. Die CDU/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, „absolut unrealistische Forderungen“ zu erheben. Die SPD-Fraktion erklärte, wenn es eine Bundessteuerverwaltung geben würde, „hätten wir mit dem Thema anders umgehen können“. Es sei allerdings absolut unrealistisch, dass der Bundesrat so einem Gesetz zustimmen würde. Andererseits wünschte sich aber auch die SPD-Fraktion mehr Prüfungen.

(Dt. Bundestag, hib vom 21.06.2017 / Viola C. Didier)


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