• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kartelle in der Automobilzulieferindustrie: 27 Mio. Euro Geldbuße

22.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartelle in der Automobilzulieferindustrie: 27 Mio. Euro Geldbuße

Beitrag mit Bild

©rcfotostock/fotolia.com

Die EU-Kommission hat Geldbußen in Höhe von 26,74 Millionen Euro gegen Automotive Lighting und Hella wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung verhängt. Die Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu.

Fahrzeugbeleuchtungssysteme umfassen Teile wie Scheinwerfer oder Tagfahrlicht. Das Kartell betraf die Lieferung solcher Teile an PKW- sowie Nutzfahrzeughersteller nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass Automotive Lighting, Hella und Valeo ihre Preise und andere Handelsbedingungen für die Lieferung von Fahrzeugbeleuchtungssystemen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über mehr als drei Jahre koordinierten.

Abreden über Jahre hinweg

Die drei Unternehmen trafen sich – meist bilateral – auf Messen, am Rande von Veranstaltungstagen der Lieferanten, die von Kunden organisiert wurden, während Kundenbesuchen, aber auch außerhalb solcher Veranstaltungen. Die Unternehmen besprachen Ausschreibungsquoten und Verhandlungsstrategien und tauschten Informationen über den Stand der Verhandlungen mit Kunden in Bezug auf Preiserhöhungen sowie andere Informationen aus. Darüber hinaus einigten sich die Parteien darauf, dass sie nach dem Ende der Serienherstellung spezifischer Fahrzeugmodelle Preiserhöhungen für Ersatzteile anstreben sollten. Auch koordinierten sie die Beendigungsfrist für die Gewährleistung der vertraglichen Verfügbarkeit der besagten Ersatzteile.

Zur Höhe der Geldbußen

Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren der Umsatz der Kartellmitglieder bei den im EWR verkauften Ersatzteilen für Fahrzeugbeleuchtungssysteme mit PKW- sowie Nutzfahrzeugherstellern nach dem Ende der Serienherstellung eines Fahrzeugmodells. Die Kommission berücksichtigte zudem die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer. Gegen Valeo wurde keine Geldbuße, die über 30.5 Mio. Euro betragen hätte, festgesetzt, da das Unternehmen die EU-Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hat. Für Automotive Lighting wurden 16.347.000 Mio. Euro und für Hella 10.397.000 Mio. Euro verhängt.

Zum Hintergrund

Der Beschluss vom 21.06.2017 zu den Beleuchtungssystemen ist Teil einer Reihe umfangreicher Untersuchungen von vermuteten Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Die Kommission hat bereits Geldbußen gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen, von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen, von Generatoren und Anlassern und von Klimatisierungs- und Motorkühlsystemen verhängt. Weitere laufende Untersuchungen betreffen beispielsweise Sicherheitssysteme für Fahrzeuginsassen.

(EU Kommission, EU-Aktuell vom 21.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank