Die Europäische Kommission hat gezielte Reformen zur weiteren Verbesserung der Finanzstabilität der Europäischen Union vorgeschlagen. Diese Reformen werden eine einheitlichere und solidere Beaufsichtigung zentraler Gegenparteien (CCP) für die Abwicklung von Derivategeschäften aus der EU und aus Drittstaaten gewährleisten.
Die EU hat die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) im Jahr 2012 im Anschluss an die Finanzkrise verabschiedet, um die auf Derivatemärkte entstehenden Risiken für die Finanzstabilität besser zu steuern und zu überwachen. Die heutigen Reformen der EMIR-Verordnung stützen sich auf den Vorschlag der Kommission für die Sanierung und Abwicklung von CCP und ergänzen den jüngsten Vorschlag zur Änderung der EMIR-Verordnung durch Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Verhältnismäßigkeit bestimmter Vorschriften.
Neuer Aufsichtsmechanismus in der ESMA
Der Vorschlag ist das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der EMIR-Verordnung und trägt den Rückmeldungen zu mehreren öffentlichen Konsultationen, u. a. zu den Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und zur Halbzeitbilanz der Kapitalmarktunion (CMU), Rechnung. Mit dem Vorschlag wird der Ansatz für die Beaufsichtigung von EU-CCP stärker auf ganz Europa ausgerichtet, um die Aufsichtskonvergenz zu stärken und bestimmte Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und für EU-Währungen zuständigen Zentralbanken gewährleistet. Zu diesem Zweck wird innerhalb der ESMA ein neuer Aufsichtsmechanismus eingerichtet („CCP-Exekutivausschuss“), der im Hinblick auf EU-CCP eine kohärentere und konsequentere Beaufsichtigung und im Hinblick auf Drittstaaten-CCP eine solidere Beaufsichtigung sicherstellen soll.
CCP aus Drittstaaten
Beim Umgang mit CCP aus Drittstaaten stützt sich der Vorschlag auf die bestehenden Drittlandsbestimmungen der EMIR-Verordnung und wird bei der Anerkennung und Überwachung von CCP aus Drittstaaten für einen strengeren Ansatz sorgen. Dadurch sollen große Herausforderungen wie das Derivate-Clearing, das mit zunehmendem Umfang auch an Bedeutung gewinnt, angegangen werden. Zudem wird der Rolle von CCP aus Drittstaaten beim Clearing von Finanzinstrumenten, die auf EU-Währungen lauten, besser Rechnung getragen. Der Vorschlag sieht ein neues „Zwei-Stufen-System“ für die Einstufung von CCP aus Drittstaaten vor. Nicht systemrelevante CCP können ihre Tätigkeiten weiterhin im Rahmen der bestehenden EMIR-Verordnung ausüben. Systemrelevante CCP („Tier 2-CCP“) werden dagegen strengeren Anforderungen unterliegen.
(EU-Kommission, PM vom 13.06.2017/ Viola C. Didier)