Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Artikel 16 Absatz 3 EU-Verordnung Nr. 537/2014) veröffentlicht.
Die EU-Abschlussprüferverordnung verpflichtet den Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, seine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft auf der Grundlage eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens abzugeben. Für Zwecke der Durchführung solcher Auswahlverfahren veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer eine Liste aller Wirtschaftsprüfer, die berechtigt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.
Diese Liste finden Sie hier.
Eine Liste aller Prüfer beziehungsweise Prüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abgeschlossen haben, steht auf der Internetseite der Abschlussprüferaufsichtsstelle zur Verfügung (Verlautbarung Nr. 3 vom 9. Juni 2017).
(WPK vom 09.06.2017/ Viola C. Didier)