• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kapitalmarktunion: Fortschritte bei Verbriefungen und Risikokapital

02.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kapitalmarktunion: Fortschritte bei Verbriefungen und Risikokapital

Beitrag mit Bild

©NicoElNino/fotolia.com

Nicht an der Börse notierte und soziale Unternehmen werden sich künftig leichter über Risikokapital finanzieren können. Unterhändler der Mitgliedstaaten, des EU-Parlaments und der Kommission einigten sich über wichtige Teile des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion. Auch auf Maßnahmen zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes haben sich EU-Unterhändler verständigt.

Bei Verbriefungen werden Vermögenswerte (z. B. Autokredite oder Darlehen an KMU), in aller Regel durch einen Kreditgeber wie z. B. eine Bank, gebündelt und als Finanzinstrument aufgelegt, das dann von Anlegern erworben werden kann. Auf diese Weise kann eine größere Zahl von Anlegern erreicht werden, wodurch die Liquidität steigt und Kapital der Banken für neue Kredite freigesetzt wird. Die Kommission hatte im September 2015 einen neuen Rechtsrahmen für Verbriefungen vorgeschlagen, die einfach, transparent und standardisiert sind und einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Würden die Verbriefungsemissionen in der EU wieder das Volumen erreichen, das sie vor der Krise im Durchschnitt aufwiesen, so würde dies nach den Schätzungen der Kommission zwischen 100 und 150 Mrd. Euro zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft frei machen.

Bessere Entwicklungsmöglichkeiten durch Fonds

Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Alternativen wie Risikokapitalfonds können ihnen helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Die nun beschlossenen gezielten Änderungen an diesen Verordnungen sollen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 31.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


22.08.2025

KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die reine Verfügbarkeit von KI-Tools nicht automatisch zu den erwarteten Produktivitätssteigerungen führt.

weiterlesen
KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


22.08.2025

Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Neues Schulungsmaterial des ISSB soll die erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zeigen.

weiterlesen
Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


21.08.2025

BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Ein Ehevertrag kann steuerlich rückwirkend geändert werden, wenn beide Ehepartner einem Irrtum über die Steuerfolgen unterlagen und der Vertrag deshalb rückabgewickelt wird.

weiterlesen
BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank