01.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeitgesetz: Lob vom DGB

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes positiv. Das wurde während einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag deutlich.

Gegenstand der Anhörung war der Gesetzentwurf (18/12041) der Bundesregierung zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes beziehungsweise an dieses Gesetz im „Omnibusverfahren“ angehängte zahlreiche andere Gesetzesänderungen. Sie betreffen unter anderem das Arbeitszeitgesetz, die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder die Einführung des elektronischen Fingerabdrucks bei der Identitätsfeststellung im Asylverfahren.

Änderungen für Bäckereihandwerk

Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz sehen vor, dass die Tarifparteien des Bäckereihandwerks durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, „dem Bedarf entsprechende Beschäftigungszeiten an Sonntagen von bis zu fünf Stunden für das Herstellen und weitere drei Stunden für das Austragen oder Ausfahren zuzulassen“. Die Regelung bezieht sich auf die Betriebszeit und nicht auf die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers. Diese Änderungen seien nötig, um die Wettbewerbschancen des Bäckereihandwerks herzustellen. Es sei wichtig, dass es bei der geplanten Verlängerungsmöglichkeit an Sonntagen bei der Betriebsbezogenheit der Ausnahmeregelungen bleibe. Würde sich diese stattdessen auf den einzelnen Arbeitnehmer beziehen, gäbe es faktisch keine Einschränkung der Sonntagsarbeit mehr, so der DGB. Dem Zentralverband des Deutschen Bäckereihandwerks gehen die Änderungen nicht weit genug. Er forderte, die zulässige Arbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden auszuweiten und plädierte für eine personengebundene Regelung. Diese hätte zumindest einen zeitversetzten Einsatz von Mitarbeitern ermöglicht.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)