31.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Die dritte Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche tritt voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft. Damit gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für rund eine Million Leiharbeiter. Sie liegt bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.

In der Sitzung des Mindestlohnausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 03.05.2017 wurde dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit stattgegeben. Nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger tritt damit zum 1. Juni 2017 eine neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit in Kraft.

BAP begrüßt ausdrücklich allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze

„Der BAP hat die Allgemeinverbindlichkeit für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit vor allem deswegen beantragt, damit die in unserer Branche erreichten Standards nicht unterlaufen werden können. Denn in der untersten Entgeltstufe E1 haben unsere Tarifwerke mittlerweile eine Lohnhöhe erreicht, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern spürbar über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt“, erklärt Sebastian Lazay, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), der den Verband bei der Anhörung im BMAS vertrat. So gilt in der untersten Entgeltstufe für die Zeitarbeit seit dem 1. März 2017 ein Stundenlohn von 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Würde die Entgeltstufe E1 der Zeitarbeitstarifwerke nicht zur allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze erklärt werden, könnte sie sowohl von deutschen Zeitarbeitsunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, als auch von ausländischen Anbietern unterlaufen werden.

(Bundesregierung, PM vom 29.05.2017 / BAP, PM vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank