Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung über Drittstaaten am 29.05.2017 förmlich angenommen haben. Unternehmen können künftig Steuern nicht mehr dadurch vermeiden, indem sie die zwischen verschiedenen Ländern bestehenden Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung missbrauchen.
„Unsere Kampagne für fairere Besteuerung trägt nun Früchte. Die erzielte Einigung ist ein weiterer Beweis für das, was die EU erreichen kann, wenn wir uns den gemeinsamen Herausforderungen auch gemeinsam stellen“, sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. Die EU-Finanzminister billigten diese neuen Vorschriften im Rat Wirtschaft und Finanzen im Februar 2017. Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieses Monats seine Zustimmung erteilt hat, wurden sie nun vom Rat offiziell angenommen.
Keine hybriden Gestaltungen mehr
Die neuen Vorschriften unterbinden sogenannte „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern und treten am 1. Januar 2020 in Kraft, wobei bezüglich einer Bestimmung (Artikel 9a) eine längere Einführungsphase bis 2022 vorgesehen ist. Zusätzlich zu der 2016 vereinbarten ehrgeizigen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung wurden zahlreiche neue Steuertransparenzvorschriften angenommen, die für eine gerechtere und offenere Besteuerung in ganz Europa sorgen sollen.
Zum Hintergrund
Seit Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet, was einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Offshore-Steueroasen darstellt. Seit Januar dieses Jahres gelten ähnliche Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide, während multinationale Unternehmen den Steuerbehörden bis Ende des Jahres länderbezogene Berichte vorlegen müssen. Der Rat und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über weitere wichtige Vorschläge zur Verhinderung von Steuermissbrauch, unter anderem über eine öffentliche länderspezifische Berichterstattung, strengere Bestimmungen gegen Geldwäsche und striktere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln.
(EU-Kommission, PM vom 29.05.2017/ Viola C. Didier)