• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Branchenbefragung: Mindestlohn statt Tariflohn

29.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Branchenbefragung: Mindestlohn statt Tariflohn

Beitrag mit Bild

©Zerbor /fotolia.com

Der Mindestlohn hat die Tarifverhandlungen komplizierter gemacht und manchen Tariflohn verdrängt. Wie eine Befragung von acht Branchenverbänden durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, sehen einige Verbände darin einen erheblichen Eingriff in die Tarifautonomie.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Zunächst waren es 8,50 Euro pro Stunde, seit Anfang dieses Jahres bekommen fast vier Millionen Beschäftigte 8,84 Euro. In fast allen betroffenen Branchen hat der Mindestlohn Tariflöhne verdrängt oder die Tariflohndynamik vorbestimmt. Einige Verbände werten das als Eingriff in die Tarifautonomie.

Tarifverhandlungen werden komplizierter

Der Mindestlohn hat in allen Branchen zu einem spürbaren Anstieg der Stundenlöhne geführt. Diese finanzielle Mehrbelastung für die Unternehmen wurde nicht an anderer Stelle – beispielsweise durch Kürzungen bei tariflichen Sonderzahlungen oder Zuschlägen – aufgefangen. Solche Einschnitte gab es allein in der Systemgastronomie, allerdings dort auch nur für Neueingestellte. Da der Lohnabstand zwischen weniger qualifizierten und qualifizierten Tätigkeiten verringert worden ist und einige Gewerkschaften zudem einen Abstand zwischen dem untersten Tariflohn und dem Mindestlohn fordern, dürften die Tarifverhandlungen in Zukunft deutlicher komplizierter werden. „Wenn die Arbeitgeberverbände und ihre Mitgliedsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu einer Entlohnung bereit sind, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, wird es im Zweifel keine neuen Tarifverträge geben“, befürchtet IW-Tarifexperte Hagen Lesch.

(IW Köln, PM vom 22.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)