Das Datenschutzrecht wird neu strukturiert und an europäische Vorschriften angepasst. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf im April 2017 beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu.
Die Reform ist erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ergänzt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt.
Angleichung in Europa
Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung wird ein großer Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt gemacht. Frühzeitig und als erstes Land in Europa schafft Deutschland damit Rechtsklarheit. Das gibt allen Beteiligten genug Zeit, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.
Gestaltungsspielräume genutzt
Mit der jetzigen Gesetzesnovelle werden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt. Daneben werden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie „Polizei und Justiz“ umgesetzt. Weiter sieht das Gesetz Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultieren. Geändert werden müssen so das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst. Neu gefasst wird auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempflindliche Tätigkeiten ausüben (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel 10-Gesetz.
Umfassender Datenschutz
Mit den Änderungen wird den Erfordernissen von Datenverarbeitungen im Bereich der nationalen Sicherheit Rechnung getragen. Im Ergebnis bestehen damit weiterhin umfassende Regelungen, die den angemessenen Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten.
(Bundesregierung, PM vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)