• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Atypische Beschäftigung: Zunahme bei Teilzeit und Leiharbeit

18.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Atypische Beschäftigung: Zunahme bei Teilzeit und Leiharbeit

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2016 positiv entwickelt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit ist deutlich gewachsen. Noch stärker hat allerdings die atypische Beschäftigung zugenommen. Die ergibt sich auf den aktuellen Zahlen der WSI-Datenbank, die auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit beruht.

Der Anteil von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs an der Gesamtbeschäftigung ist erneut gestiegen und befindet sich auf dem höchsten Stand seit 13 Jahren. Unterm Strich waren 2016 rund 39,6 Prozent aller abhängigen Hauptbeschäftigungsverhältnisse (ohne Beamte und Selbstständige) solche atypischen Jobs, 2015 lag die Quote bei 39,3 Prozent. „Insbesondere die Zahl der Teilzeit- und Leiharbeiter hat 2016 weiter zugenommen“, beschreibt Dr. Toralf Pusch, Arbeitsmarktexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, den aktuellen Trend. Die Zahl der oft besonders schlecht bezahlten und abgesicherten Minijobber im Haupterwerb habe hingegen um etwa 46.000 Beschäftigte abgenommen – auf 5,14 Millionen.

Wo wird atypisch gearbeitet?

Am stärksten verbreitet ist atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern. Schleswig-Holstein hat mit 43,3 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Rheinland-Pfalz (42,6 Prozent) und Niedersachsen (42,1 Prozent). In manchen westdeutschen Städten und Landkreisen liegt die Quote sogar bei mehr als 50 Prozent. Die höchsten Anteile weisen Delmenhorst mit 55,9 Prozent sowie die Kreise Kusel (51,6 Prozent) und Plön (50,9 Prozent) auf. Insgesamt beträgt die Quote der atypischen Beschäftigung im Westen 39,9 Prozent, im Osten fällt sie um etwa einen Prozentpunkt geringer aus.

Stundenlöhne bei Teilzeit niedriger

Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2016 etwa 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Beschäftigung aus. Längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung sei prekär, betont Pusch. Allerdings sind Stundenlöhne unter der Niedriglohngrenze von 9,75 Euro brutto bei den Teilzeitbeschäftigten mit einem Anteil von gut 28 Prozent weit verbreitet. Zum Vergleich: bei den Vollzeitbeschäftigten beträgt diese Quote nur etwa 11 Prozent.

Niedriglöhne bei Minijobs und Leiharbeit

Einen Minijob als Hauptverdienst hatten laut WSI 14,1 Prozent der Beschäftigten. Als Minijobs wurden die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die steuer- und abgabenrechtlich ähnlich behandelt werden. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten, die den Löwenanteil dieser Gruppe stellen, ist der Niedriglohnanteil mit gut 70 Prozent der Beschäftigten stark erhöht. Der Anteil der Leiharbeiter an den abhängig Beschäftigten lag im Jahr 2016 bei 2,6 Prozent. Auch für Leiharbeiter gilt eine starke Betroffenheit von niedrigen Löhnen (46 Prozent).

(Hans Böckler Stiftung, PM vom 18.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Meldung

©enanuchit/123rf.com


12.12.2024

BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Der BFH entschied, dass die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt.

weiterlesen
BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank