15.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Berufsaufsicht 2016: Verstöße rückläufig

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) brachte zum 17. Juni 2016 Änderungen insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten und Struktur der Aufsichtsverfahren. Darüber und über die behandelten Fälle informiert der Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2016.

Die Berufsaufsicht über Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, soweit diese gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB durchgeführt haben, obliegt seit dem 17. Juni 2016 der neu eingerichteten Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 62 offene Aufsichtsverfahren der WPK aus diesem Bereich gingen mit dem Inkrafttreten des APAReG auf die APAS über.

Ergebnisse der Berufsaufsichtsverfahren

Für die Verfolgung und Ahndung von Fällen schwerer Schuld war bisher die Berufsgerichtsbarkeit zuständig. Sie stellte im ersten Halbjahr 2016 vier Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und zwei Verfahren nach § 153a StPO gegen Geldbuße (4.000 Euro und 15.000 Euro) ein. Seit dem 17. Juni 2016 obliegt unabhängig vom Grad des Verschuldens der WPK die Berufsaufsicht, soweit nicht der Zuständigkeitsbereich der APAS eröffnet ist.

2016 schloss die WPK 180 Verfahren ab (2015: 248):

  • 110 Verfahren (61,2 %) konnten eingestellt werden, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In 5 Verfahren (2,8 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 32 Verfahren (17,7 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • Mit 33 bestandskräftigen Rügen (18,3 %), von denen zehn mit einer Geldbuße zwischen 1.000 Euro und 12.000 Euro verbunden wurden, lagen die sanktionswürdigen Sachverhalte sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch der Sanktionshöhe auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

Mehr als die Hälfte aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen, Erstellungstätigkeiten, berufsunwürdiges Verhalten durch unsachliche Äußerungen oder strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.

(WPK vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank