• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat beschließt Ausweitung des Mutterschutzgesetzes

15.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat beschließt Ausweitung des Mutterschutzgesetzes

Beitrag mit Bild

© mmphoto/fotolia.com

Der Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Das sieht eine umfassende Novelle des Mutterschutzgesetzes vor, der der Bundesrat am 12. Mai 2017 zugestimmt hat. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.

Ihr Ziel ist es, den Mutterschutz flexibler zu gestalten. So können Studentinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika beispielsweise Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Arbeitsverbote gegen den Willen einer Frau sind künftig nicht mehr möglich. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit wird erweitert. Für Arbeitszeiten zwischen 20 und 22 Uhr gilt künftig ein behördliches Genehmigungsverfahren.

Längere Schutzfristen bei Behinderung

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Schutzfrist für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes um vier Wochen verlängert wird und damit insgesamt 12 Wochen beträgt.

Änderungen wirken größtenteils Anfang 2018

Die neuen Regelungen treten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung.

Entschließung zur Evaluierung des Gesetzes

Der Bundesrat begrüßt die Reform und insbesondere die damit vorgesehene Ausweitung des Mutterschutzrechtes. Bedenken äußert er jedoch gegenüber dem geplanten Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit. Damit sei ein erheblicher Mehraufwand für die Aufsichtsbehörden verbunden, heißt es in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017. Die Länder fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen der Evaluation des Gesetzes die Effektivität des Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Auch die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot von Nacht- und Mehrarbeit sollten in den Blick genommen werden.

(Bundesrat vom 12.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank