• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat billigt Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit

12.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat billigt Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Hin zu mehr Lohngleichheit: Der Bundesrat hat heute, am 12. Mai 2017, einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen.

Der Auskunftsanspruch ermöglicht Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohns, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssen bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs den relevanten Tarifvertrag nennen. Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern.

Prüfverfahren und Berichtspflicht für Private

Darüber hinaus fordert das Gesetz private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Zugleich werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.

Inkrafttreten nach Verkündung

Die Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

(Bundesrat vom 12.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank