• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kommission schlägt einfachere Vorschriften für Derivate vor

05.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommission schlägt einfachere Vorschriften für Derivate vor

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat einige gezielte Reformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Derivatemärkte in der EU vorgeschlagen. Die Vorschriften für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate) sollen insgesamt einfacher gemacht werden, um Kosten und Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer zu verringern, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Die EU hat die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) im Jahr 2012 im Anschluss an die Finanzkrise verabschiedet, um die auf Derivatemärkte entstehenden Risiken für die Finanzstabilität besser zu steuern und zu überwachen. Die aktuellen Reformen der EMIR-Verordnung stützen sich auf die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Sondierung, bei der im Rahmen einer öffentlichen Konsultation über die kumulative Wirkung der nach der Krise eingeführten neuen Regeln für den Finanzsektor gefragt wurde. Hintergrund dieser Maßnahmen sind die Anstrengungen der Kommission, die sicherstellen will, dass die Ziele von EU-Rechtsvorschriften für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen wirksam und kostengünstig erreicht werden (REFIT).

Meldepflichten, nichtfinanzielle Gegenparteien und Pensionsfonds

Mit dem Vorschlag werden verhältnismäßigere Vorschriften für Unternehmen eingeführt. Bei der Clearingpflicht für finanzielle Gegenparteien wird der Schwerpunkt neu ausgerichtet. Es werden einige zusätzliche relevante Marktteilnehmer erfasst, die kleinsten finanziellen Gegenparteien sind jedoch ausgenommen. Gleichzeitig wird mehr Zeit für die Entwicklung von Clearing-Lösungen für Pensionsfonds gewährt. Darüber hinaus strafft die Kommission die Meldepflichten und verbessert deren Verhältnismäßigkeit; weitere Verbesserungen werden die Qualität der gemeldeten Daten gewährleisten. Die Änderungen umfassen Maßnahmen, die den Marktteilnehmern, insbesondere in Branchen wie der Energieversorgung und der Herstellung, Einsparungen in Höhe von bis zu 2,6 Mrd. Euro bei den operationellen Kosten und bis zu 6,9 Mrd. Euro bei einmaligen Kosten ermöglichen könnten.

Stärkere EU-Aufsichtsregeln geplant

Bis zum Sommer wird die Kommission außerdem auch Vorschläge für stärkere gemeinsame EU-Aufsichtsregeln für zentrale Gegenparteien (CCP) machen. CCPs, die Derivategeschäfte abwickeln (Clearing), spielen eine zentrale systemische Rolle für die EU-Finanzmärkte und müssen dem EU-Rechtsrahmen unterliegen. Dies kann auch Standortanforderungen einschließen.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht