28.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenplus zur Jahresmitte

Beitrag mit Bild

© electriceye/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten die über 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld. In den neuen Bundesländern steigen die Zahlungen um 3,59 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Nachdem die Ruheständler im letzten Jahr von der höchsten Rentensteigerung seit 23 Jahren profitieren konnten, werden die Rentenbezüge zum 1. Juli 2017 erneut angehoben. Die dafür notwendige Verordnung hat das Kabinett auf den Weg gebracht.

Rente folgt den Löhnen

Der Rentenwert in den alten Ländern erhöht sich zum 1. Juli 2017 von bisher 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Für die neuen Länder steigt er von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Die unterschiedliche Erhöhung in alten und neuen Ländern ist darauf zurückzuführen, dass die Rente den Löhnen folgt: Die für die Renten relevante Lohnentwicklung des Jahres 2016 im Vergleich zu 2015 lag im Westen bei plus 2,06 Prozent. Im Osten waren es 3,74 Prozent.

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird sich in Zukunft auswirken

Damit nähert sich der Rentenwert in den neuen Bundesländern ein weiteres Stück dem Wert der alten Länder an. Der Verhältniswert steigt zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent. Bereits im Februar 2017 hat das Kabinett das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen. Es befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Das Gesetz sieht vor, dass die Renten ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden.

(Bundesregierung, PM vom 26.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht