• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • PartG darf nicht Gesellschafterin von Anwalts-GmbH sein

27.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

PartG darf nicht Gesellschafterin von Anwalts-GmbH sein

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann gemäß § 59e I 1 BRAO nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein. Dies hat der Anwaltssenat des BGH in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung in einer aktuellen Entscheidung befunden.

Anlass für den Rechtsstreit gab eine Rechtsanwalts-GmbH, deren Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile an eine aus mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung übertragen hatten. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig und forderte zu einer Rückübertragung der Geschäftsanteile auf die ursprünglichen anwaltlichen Gesellschafter auf.

Widerruf der Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Da dies nicht geschah, widerrief die Kammer die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59e I 1, 2 BRAO) verstoße. Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte den Widerruf; der BGH bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 20.03.2017, AnwZ (Brfg) 33/16.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 26.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht