21.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Schutz vor Geheimnisverrat durch Dritte

Beitrag mit Bild

© maxsim/fotolia.com

Wenn ein Systemadministrator bei der Arbeit am Computer eines Rechtsanwalts auf eine schutzwürdige Information trifft, soll diese künftig ebenso geschützt sein wie beim Berufsgeheimnisträger selbst.

Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“. Die Notwendigkeit der Neuregelung begründet die Bundesregierung damit, dass Berufsgeheimnisträger zunehmend „bei ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit auf die Hilfeleistung anderer Personen angewiesen“ sind, welche, anders als unmittelbare „Berufsgehilfen“, nicht vom Straftatbestand der „Verletzung von Privatgeheimnissen“ nach § 203 StGB erfasst sind.

Umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig

Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Patentanwaltsordnung, des Steuerberatungsgesetzes und der Wirtschaftsprüferordnung sollen „die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf“, neu festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in der Einleitung des Gesetzentwurfs. Zugleich sollen „mitwirkende Personen, die bei der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Tätigkeit die Möglichkeit erhalten, von geschützten Geheimnissen Kenntnis zu erlangen, in die Strafbarkeit nach § 203 StGB einbezogen werden“. Die Berufsgeheimnisträger selbst werden verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden“.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht