Die Bundesregierung plant verbesserte Leistungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Das ist das Ziel des nun vorgelegten Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Jedes Jahr müssen mehr als 170.000 Arbeitnehmer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen, weil sie krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Erwerbsminderungsrentner sind in dieser schwierigen Situation vielfach nicht ausreichend abgesichert: Ein erheblicher Teil bezieht Leistungen der Grundsicherung.
Schrittweise Erhöhung der Zurechnungszeit
Der neue Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass die sog. Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahre) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein.
(Dt. Bundestag, hib vom 20.04.2017/ Viola C. Didier)