• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Insolvenzverwalter

10.04.2017

Meldung, Steuerrecht

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Insolvenzverwalter

Beitrag mit Bild

© Andrey Popov/fotolia.com

Ein Steuerbescheid kann auch dann dem Insolvenzverwalter gegenüber wirksam bekanntgegeben sein, wenn dieser ohne den ausdrücklichen Zusatz „als Insolvenzverwalter“ namentlich im Adressfeld des Steuerbescheides aufgeführt ist.

Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein in einem konkreten Fall mit Urteil vom 25.05.2016 (1 K 171/14) hinsichtlich eines Bescheides insbesondere deshalb bejaht, weil der Insolvenzverwalter gegen den unstreitig ordnungsgemäß adressierten Ausgangsbescheid – streitgegenständlich war ein Änderungsbescheid – in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter Einspruch eingelegt hatte und der Insolvenzschuldner aus dem Änderungsbescheid zutreffend und erkennbar als Inhaltsadressat hervorging.

Keine Zweifel an Adressat

Der klagende Insolvenzverwalter habe daher eine eindeutige Zuordnung des Bekanntgabegrundes vornehmen können. Eine Verwechslung habe auch nicht etwa deshalb gedroht, weil die Adressierung an den Kläger als Rechtsbeistand des Insolvenzschuldners – und nicht als Insolvenzverwalter – habe verstanden werden können. Denn tatsächlich sei der Insolvenzverwalter zu keinem Zeitpunkt als Rechtsbeistand für den Insolvenzschuldner tätig gewesen.

Auf die gegen die Entscheidung erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen, das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen X B 87/16 anhängig.

(FG Schleswig-Holstein, NL vom 03.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht