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05.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Kommission für Qualitätskontrolle: Sitzungsbericht

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© Andrey Popov/fotolia.com

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 abschließend beraten und informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 7. März 2017.

Im Jahr 2016 wertete die Kommission für Qualitätskontrolle insgesamt 402 Qualitätskontrollberichte aus (Vorjahr: 403) und beschloss nach 34 Qualitätskontrollen (rund 8 %, Vorjahr: 14 %) Maßnahmen (Auflage, Sonderprüfung und Löschung als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister). Für 2017 wird mit rund 1.100 durchzuführenden Qualitätskontrollen gerechnet.

Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle nach APAReG

Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss eine Ergänzung des Hinweises zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG. Bisher wurden sämtliche Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Abs. 1a KWG zur Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle gezählt. Nunmehr wird nach Rücksprache mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht klargestellt, dass Abschlussprüfungen von Finanzdienstleistungsinstituten nach § 1 Abs. 1a Satz 2

  • 5 (Drittstaateneinlagenvermittlung)
  • 7 (Sortengeschäft)
  • 9 (Factoring)
  • 10 (Finanzierungsleasing) sowie
  • 11 (Anlagenverwaltung),

sofern diese nicht unmittelbar nach § 316 HGB einzubeziehen sind, nicht Gegenstand einer Qualitätskontrolle sind. Der Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle wurde um eine entsprechende Fußnote ergänzt.

Ausschuss Risikoanalyse

Der Ausschuss Risikoanalyse der Kommission für Qualitätskontrolle hat ein Schema zur Risikoanalyse erarbeitet, das sich an § 13 Satzung für Qualitätskontrolle orientiert. Das Schema soll ein einheitliches und nachvollziehbares Vorgehen bei der Risikoanalyse für die Anordnung einer Qualitätskontrolle sicherstellen.

Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

Seit dem Inkrafttreten des APAReG obliegt der Kommission für Qualitätskontrolle die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle. Sie kann im Einvernehmen mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle auch an Qualitätskontrollen teilnehmen. Um dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden und um die Aufsichtsmaßnahmen zu organisieren, hat die Kommission für Qualitätskontrolle einen Ausschuss eingerichtet. Dieser ist mit drei Mitgliedern der Kommission für Qualitätskontrolle besetzt, den Vorsitz hat WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll.

Der Tätigkeitsbericht wird nach Billigung durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle auf der Internetseite der WPK veröffentlicht.

(WPK vom 31.03.2017/ Viola C. Didier)


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