• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vertrauensdienstegesetz: eIDAS-Durchführungsgesetz verabschiedet

04.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vertrauensdienstegesetz: eIDAS-Durchführungsgesetz verabschiedet

Beitrag mit Bild

© ra2 studio / fotolia.com

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste, wie z. B. die „digitale Unterschrift“.

Elektronische Vertrauensdienste bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und sie ermöglichen es Bürgern, Behörden und Unternehmen, EU-weit Geschäfte und E-Government-Leistungen kostengünstig, einfach handhabbar und papierlos abzuwickeln. Bekanntester Vertrauensdienst ist die seit Jahren als „digitale Unterschrift“ verwendete elektronische Signatur. Mit eIDAS kommen weitere hinzu: Das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseitenzertifikate.

Entlastung für Unternehmen

„Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran“, erklärt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. „Ein elektronisch signierter Kaufvertrag muss auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt. Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“

(BMWi, PM vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank