Über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (18/11495) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie umgesetzt und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz neu gefasst werden. Das bisherige Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, das der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Ersten Zahlungsdiensterichtlinie diente, soll damit aufgehoben werden.
Wettbewerb bei Zahlungsdienste verbessern
Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.
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(Dt. Bundestag vom 23.03.2017/ Viola C. Didier)