• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

24.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

Beitrag mit Bild

© ferkelraggae/fotolia.com

Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Familien und Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können.

Dies schreibt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11420) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).

Unklarheit bei Anschlussfinanzierungen

Für Best Ager, Familien und für Menschen mit schwankendem Einkommen sollten Verbesserungen bei der Kreditvergabe für Wohnzwecke möglich sein, erwartet der Bundesrat, der zudem eine Regelung für die Frage der Anschlussfinanzierungen bereits erfolgter Finanzierungen fordert. Nach der aktuellen Rechtslage sei es möglich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen verlieren würden. „Das ist unzumutbar“, stellt der Bundesrat fest und verlangt einen Verzicht auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen. Gefordert werden außerdem Maßnahmen gegen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Banken können diese Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, wenn diese ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen.

Weiterer Klärung bedarf die Frage der Anschlussfinanzierungen

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrates zu Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen grundsätzlich für berechtigt. Sie verweist auf die EU-Kommission, die die Verlängerung eines Kredits rechtlich als neuen Kredit betrachte. Die Bundesregierung sei unter Verweis auf die Beratungen im Bundesrat erneut an die EU-Kommission herangetreten. Die Antwort der Kommission werde im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank