• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

24.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbesserungen für Familien und Best Ager

Beitrag mit Bild

© ferkelraggae/fotolia.com

Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Familien und Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können.

Dies schreibt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11420) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).

Unklarheit bei Anschlussfinanzierungen

Für Best Ager, Familien und für Menschen mit schwankendem Einkommen sollten Verbesserungen bei der Kreditvergabe für Wohnzwecke möglich sein, erwartet der Bundesrat, der zudem eine Regelung für die Frage der Anschlussfinanzierungen bereits erfolgter Finanzierungen fordert. Nach der aktuellen Rechtslage sei es möglich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen verlieren würden. „Das ist unzumutbar“, stellt der Bundesrat fest und verlangt einen Verzicht auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen. Gefordert werden außerdem Maßnahmen gegen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Banken können diese Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, wenn diese ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen.

Weiterer Klärung bedarf die Frage der Anschlussfinanzierungen

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrates zu Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen grundsätzlich für berechtigt. Sie verweist auf die EU-Kommission, die die Verlängerung eines Kredits rechtlich als neuen Kredit betrachte. Die Bundesregierung sei unter Verweis auf die Beratungen im Bundesrat erneut an die EU-Kommission herangetreten. Die Antwort der Kommission werde im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2024

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


23.12.2024

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß.

weiterlesen
Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


23.12.2024

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Beim Tanken handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht.

weiterlesen
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank