17.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartenzahlung soll gebührenfrei werden

Beitrag mit Bild

© tashka2000/fotolia.com

Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern und Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen. Dies sieht der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie vor.

Künftig dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Haftungsbegrenzung für Verbraucher

Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.

Ende für aufsichtsrechtlichen Graubereich

Außerdem will die Regierung mit dem Entwurf sog. Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem „aufsichtsrechtlichen Graubereich“ angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und erhalten aber andererseits EU-weit Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt. Wie die Regierung erläutert, bauen beide Dienste auf dem Internet-Banking der Kreditinstitute auf. Sie würden Datensätze zwischen Kunden und Kreditinstituten meist über das Internet übermitteln, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu kommen. Bei einem Zahlungsauslösedienst können Kunden den Dienstleister beauftragen, für sie bei ihrer Bank eine Überweisung auszulösen, wenn sie zum Beispiel im Online-Shop eines Händlers eingekauft hätten. Kontoinformationsdienste würden ihren Nutzern Angaben zu Kontoständen der verschiedenen eigenen Konten liefern.

Starke Kundenauthentifizierung

Diese neuen Systeme würden „sowohl traditionellen Instituten als auch innovativen Unternehmen neue Geschäftsfelder“ eröffnen, heißt es in der Begründung. Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher diese neuen Dienste auch nutzen können, wenn sie ein Online-Konto haben. Die Dienstleister wiederum müssen sicherstellen, dass Zugangs- und Kontodaten der Kunden geschützt sind. Bei Zahlungen im Internet müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine „starke Kundenauthentifizierung“ sorgen. Das bedeute, dass sich der Kunde über mindestens zwei Komponenten (zu Beispiel Karte und Transaktionsnummer) legitimieren muss.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Thomas Köllmann


07.05.2024

Der „digitale Arbeitsvertrag“ – zwischen Wunschvorstellung und Realität

Unter Headlines wie „Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ oder „Arbeitsverträge bald per E-Mail“ wurde viel über die geplante Bürokratieentlastung diskutiert. Die Medienberichte und politischen Verlautbarungen sind leider vielfach missverständlich.

weiterlesen
Der „digitale Arbeitsvertrag“ – zwischen Wunschvorstellung und Realität

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


07.05.2024

VSME: KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für KMU hat die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission nun einen Entwurf freiwilliger KMU-Standards (Voluntary SME-Standard kurz: VSME) erarbeitet.

weiterlesen
VSME: KMU-Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Meldung

©moovstock/123rf.com


07.05.2024

BAFA-Update zu den Sanktionen gegen Russland

Die EU hat ihre Sanktionen gegenüber Russland in mehreren Schritten massiv ausgeweitet. Bedingt durch die dynamische Situation ändert sich der Umfang der Sanktionen häufig.

weiterlesen
BAFA-Update zu den Sanktionen gegen Russland

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank