• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

15.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

Beitrag mit Bild

© adrian_ilie825/fotolia.com

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die ist das Ziel der EU-Richtlinie über die Rechte von Aktionären.

„Die Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Aktionären, die am 14. März 2017 vom Parlament verabschiedet wurde, ist ein positiver Schritt nach vorn. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen stärker auf langfristige Ziele auszurichten und mehr Transparenz für börsennotierte Unternehmen und Investoren zu gewährleisten“, erklärte der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT). Die entsprechende Entschließung wurde mit 646 Stimmen angenommen, bei 39 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Die Vereinbarung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

(EU-Parlament, PM vom 14.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank