08.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Mitbestimmungsvereinbarung bei Zalando

Beitrag mit Bild

© bluedesign/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig erklärt.

Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem SE-Beteiligungsgesetz eine Beteiligungsvereinbarung zur weiteren Regelung der Mitbestimmung zu treffen. Diese wird für die Arbeitnehmer von einem „Besonderen Verhandlungsgremium“ verhandelt, das sich aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft zusammensetzt. Nach Abschluss einer Vereinbarung löst sich das Verhandlungsgremium auf.

Keine Vertreter von ver.di

Bei der Zalando SE wurde mit einem solchen Besonderen Verhandlungsgremium eine Mitbestimmungsvereinbarung getroffen. Die Gewerkschaft ver.di hat geltend gemacht, diese Mitbestimmungsvereinbarung sei unwirksam, weil ver.di entgegen den gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Besonderen Verhandlungsgremiums keine Vertreter in dieses Gremium habe entsenden können.

Kein fortbestehendes Rechtsverhältnis

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diesen Antrag mit Beschluss vom 10.02.2017 (Az. 6 TaBV 1585/16) für unzulässig gehalten, weil zwischen der Zalando SE und ver.di kein fortbestehendes Rechtsverhältnis bestehe, wie dies für gerichtliche Feststellungen zum Verhältnis der Beteiligten erforderlich sei. Für den weiteren Antrag, das Verfahren zur Verhandlung einer Mitbestimmungsvereinbarung erneut durchzuführen, seien die Arbeitsgerichte nicht zuständig.

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 07.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©travnikovstudio/fotolia.com


06.05.2024

Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Workation entwickelt sich vom Hype zu einem etablierten Angebot, gerade bei den Jüngeren: 80 % der 18- bis 29-Jährigen sind Workation-affin.

weiterlesen
Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Meldung

©aaabbc/fotolia.com


06.05.2024

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die BRAK macht Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, welchen das Bundesjustizministerium Ende März vorgelegt hat.

weiterlesen
BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank