• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DAV-Kritik: BFH-Entscheidung gefährdet Unternehmenssanierungen

28.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

DAV-Kritik: BFH-Entscheidung gefährdet Unternehmenssanierungen

Beitrag mit Bild

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft befürwortet die Rückkehr zur alten Gesetzesregelung: Keine Sonder-rechte für den Fiskus.

Die jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird die Sanierung von Unternehmen erheblich erschweren und kann diese sogar verhindern, kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Betroffen sind Unternehmen, die durch einen Insolvenzplan oder außerhalb des Insolvenzverfahrens durch einen Teilverzicht der Gläubiger saniert werden sollen.

Der BFH hat den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums verworfen, der die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vorsah. Der Erlass verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Entscheidung vom 28.11.2016; Az: GrS 1/15), so der BFH.

Wirtschaftliche Schieflage nach Sanierung

Hierdurch entsteht eine groteske Situation: Zunächst stimmt das Finanzamt – das zumeist als Gläubiger am Insolvenzverfahren beteiligt ist – gemeinsam und gleichberechtigt mit allen anderen Gläubigern dem Sanierungsplan zu. Damit verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Ist das sanierte Unternehmen dann wieder „normal“ am Markt tätig, erhält es den Steuerbescheid. Durch ihn werden die im Zuge der Sanierung neu eingebrachten Finanzmittel, die für den Neustart benötigt werden, wieder abgesogen. Für das Finanzamt wird damit aus einer ursprünglich wertlosen (Insolvenz-)Forderung so eine häufig noch höhere neue Steuerforderung gegen ein nicht mehr insolventes Unternehmen. Das allerdings kann dadurch erneut in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Gerettete Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Werte geraten in Gefahr. Der Fiskus dagegen wird in eklatanter Weise gegenüber allen anderen Gläubigern bevorteilt.

Gleichbehandlung der Gläubiger

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist besorgt: „Es ist nicht einzusehen, dass der Fiskus Sondervorteile aus der Sanierung hat“, erklärt Rechtsanwalt Jörg Sievers, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) der Arbeitsgemeinschaft. Die Insolvenzordnung lege klar die Gleichbehandlung der Gläubiger fest. Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, ebenfalls Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses, ergänzt: „Als Lösung befürworten wir die Einführung einer Regelung, die dem alten § 3, Nr. 66 EStG entspricht. Allerdings mit der Modifikation, dass bestehende Verlustvorträge aufgebraucht werden dürfen.“ Der Gesetzestext könne dann lauten: Steuerfrei sind Erhöhungen des Betriebsvermögens, die dadurch entstehen, dass Schulden zum Zweck der Sanierung ganz oder teilweise erlassen werden und die verrechenbaren Verluste übersteigen.

(DAV, PM vom 13.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)