• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

08.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

Beitrag mit Bild

Noch vor kurzem hatte das BAG angenommen, dass die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellt.

In einem aktuellen Urteil fordert das Bundesarbeitsgericht (BAG) sachliche Gründe für die Einführung versicherungsmathematischer Abschläge und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.

Bislang hat das BAG in der Einführung versicherungsmathematischer Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente keinen Eingriff in die Höhe der Versorgungsanwartschaften gesehen, sodass das sog. „Drei-Stufen-Modell“ keine Anwendung fand. Der damit verbundene Eingriff in die Versorgungsrechte wurde jedoch an den allgemeinen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gemessen.

Sachliche Gründe künftig erforderlich

Nunmehr fordert das BAG für die Rechtfertigung eines derartigen Eingriffs im Einzelfall sachliche Gründe (Urteil 3 AZR 439/15 vom 13.10.2016). Diese können auch in veränderten Wertvorstellungen liegen, wenn der Dotierungsrahmen im Wesentlichen gleich bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffenen Arbeitnehmergruppen zumutbar ist.

Wichtig für die Praxis

Auf den ersten Blick wirkt die vom BAG vorgenommene Änderung seiner Rechtsprechung wie eine Marginalie. Werden Änderungen von Versorgungsregelungen zur gerichtlichen Überprüfung gestellt, ist in Zukunft nun aber stets auch eine konkrete Prüfung vorzunehmen, ob der jeweils klagende Arbeitnehmer im Einzelfall durch die Änderung einen Eingriff in seine zu erwartenden Versorgungsbezüge erleiden musste. Dies gilt auch für die Neueinführung oder Veränderung versicherungsmathematischer Abschläge. Welche Feinheiten in der Praxis darüber hinaus noch zu beachten sind, erklärt RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen im Kurzkommentar zu diesem Urteil. Sie finden den Beitrag im kommenden DER BETRIEB sowie schon jetzt online unter DB1228236.


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank