• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

08.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

Beitrag mit Bild

Noch vor kurzem hatte das BAG angenommen, dass die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellt.

In einem aktuellen Urteil fordert das Bundesarbeitsgericht (BAG) sachliche Gründe für die Einführung versicherungsmathematischer Abschläge und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.

Bislang hat das BAG in der Einführung versicherungsmathematischer Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente keinen Eingriff in die Höhe der Versorgungsanwartschaften gesehen, sodass das sog. „Drei-Stufen-Modell“ keine Anwendung fand. Der damit verbundene Eingriff in die Versorgungsrechte wurde jedoch an den allgemeinen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gemessen.

Sachliche Gründe künftig erforderlich

Nunmehr fordert das BAG für die Rechtfertigung eines derartigen Eingriffs im Einzelfall sachliche Gründe (Urteil 3 AZR 439/15 vom 13.10.2016). Diese können auch in veränderten Wertvorstellungen liegen, wenn der Dotierungsrahmen im Wesentlichen gleich bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffenen Arbeitnehmergruppen zumutbar ist.

Wichtig für die Praxis

Auf den ersten Blick wirkt die vom BAG vorgenommene Änderung seiner Rechtsprechung wie eine Marginalie. Werden Änderungen von Versorgungsregelungen zur gerichtlichen Überprüfung gestellt, ist in Zukunft nun aber stets auch eine konkrete Prüfung vorzunehmen, ob der jeweils klagende Arbeitnehmer im Einzelfall durch die Änderung einen Eingriff in seine zu erwartenden Versorgungsbezüge erleiden musste. Dies gilt auch für die Neueinführung oder Veränderung versicherungsmathematischer Abschläge. Welche Feinheiten in der Praxis darüber hinaus noch zu beachten sind, erklärt RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen im Kurzkommentar zu diesem Urteil. Sie finden den Beitrag im kommenden DER BETRIEB sowie schon jetzt online unter DB1228236.


Weitere Meldungen


Meldung

©aaabbc/fotolia.com


06.05.2024

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die BRAK macht Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, welchen das Bundesjustizministerium Ende März vorgelegt hat.

weiterlesen
BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank