31.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Einstellungsbereitschaft sinkt

Beitrag mit Bild

Ergebnis des ifo Konjunkturtests im Januar 2017: Die Einstellungsbereitschaft der deutschen Unternehmen sinkt.

Die deutsche Wirtschaft plant weiterhin, zusätzliches Personal einzustellen – allerdings weniger stark als zuletzt, zeigt das aktuelle ifo Beschäftigungsbarometer.

Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Januar auf 110,7 Punkte von 111,8 Punkten im Vormonat. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

Industrie bleibt stark

Nach zuletzt starkem Anstieg im Bauhauptgewerbe und im Dienstleistungssektor gab das Barometer in diesen Branchen etwas nach. Jedoch wird weiterhin neues Personal gesucht. Gleiches gilt auch für den Handel. Einzig in der Industrie hat das Beschäftigungsbarometer angezogen. Vor dem Hintergrund steigender Exporterwartungen suchen immer mehr Firmen zusätzliche Mitarbeiter.

(ifo Institut, PM vom 27.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)