13.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Doppelte Abfindung bei Kündigung?

Beitrag mit Bild

Wie vermeidet ein Arbeitgeber doppelte Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen?

Kommt es bei betriebsbedingten Kündigungen mit Abfindungsanspruch zu Überschneidungen mit den gesetzlichen Regelungen, können – unabhängig vom tatsächlichen Willen des Arbeitgebers – doppelte Abfindungsansprüche entstehen.

Weist ein Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen auf den gesetzlichen Abfindungsanspruch aus § 1a Abs. 1 KSchG hin, entsteht nach dem Ablauf der Kündigungsfrist bei unterbliebener Klageerhebung ein selbstständiger Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers. Betriebsbedingte Kündigungen können aber auch Anlass für eine Sozialplanabfindung oder tarifrechtliche Abfindungsansprüche sein. Kommt es hierbei zu Überschneidungen, können doppelte Abfindungsansprüche entstehen.

BAG bezieht endlich Stellung

Bereits in früheren Verfahren hatte sich das BAG mit der Frage beschäftigt, ob der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben lediglich auf einen Abfindungsanspruch aus einer Sozialplanregelung verweist oder aber einen eigenständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 KSchG erteilt. Offen gelassen hatte das BAG bislang allerdings die Frage, ob zwischen einem Anspruch auf eine Abfindung aus einer Sozialplanregelung und einem Abfindungsanspruch aus § 1a Abs. 1 KSchG eine Anspruchskonkurrenz besteht. Mit Urteil vom 19.07.2016 (Az. 2 AZR 536/15) hat das BAG klargestellt, dass beide Abfindungsansprüche nebeneinander bestehen können.

Folgen für die Praxis

Zur Vermeidung doppelter Abfindungsansprüche sollte besonderes Augenmerk auf die Formulierung im Kündigungsschreiben gelegt werden. Alternativ oder ergänzend können bezüglich mehrerer Abfindungen Anrechnungsregelungen getroffen werden, empfehlen RA/FAArbR Dr. Daniel Hund und RAin Elisabeth Weiss in ihrer Kurzkommentierung des Urteils. Sie finden den gesamten Beitrag unter Dokumentennummer DB1226086


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


02.07.2025

EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Die EU-Kommission schlägt ein neues Klimaziel von 90% weniger Emissionen bis 2040 vor – ein ambitionierter Plan, der jedoch erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit aufwirft.

weiterlesen
EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.07.2025

BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Der BFH hat entschieden, dass auch lange Erbscheinverfahren über Jahre keinen Erlass von Nachzahlungszinsen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank