• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

12.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

Die EU-VO enthält keine Definition des Begriffs „Nichtprüfungsleistungen“.

Für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss gelten seit dem 17.06.2016 durch das AReG und das APAReG neue Vorschriften, die wiederum einige Auslegungs- und Zweifelsfragen aufwerfen. Ein IDW Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.

Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.

IDW Positionspapier

Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17.06.2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. In einem Positionspapier greift das IDW diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte und Abschlussprüfer. Das IDW Positionspapier können Sie hier herunterladen.

(IDW vom 11.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Meldung

©lukszczepanski/fotolia.com


27.05.2026

Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Kontoinhaber haben Anspruch auf Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen bei einer auf dem Versandweg abhanden gekommener Debitkarte.

weiterlesen
Bank muss für verschwundene Debitkarte haften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht