10.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Zur sozialen Lage der Solo-Selbstständigen

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Solo-Selbstständige sind Unternehmer, die ausschließlich ihre eigene Arbeitskraft vermarkten.

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke mit der sozialen Lage und der Absicherung von Solo-Selbstständigen beschäftigt. Fakt ist,, dass die Mehrzahl der Selbstständigen keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge unterliegt.

Die Zahl selbstständiger Erwerbstätiger betrug im Jahr 2014  – aktuellere Zahlen liegen nicht vor – 4,2 Millionen, von denen mehr als die Hälfte (54 Prozent) Solo-Selbstständige sind. Die Solo-Selbstständigkeit ist vielfach mit einer prekären Lage verknüpft. So haben Studien gezeigt, dass das Einkommen von Solo-Selbstständigen sehr unterschiedlich ausfällt: Sehr hohen Einkommen stehen sehr niedrige Einkommen gegenüber. Knapp 30 Prozent der Solo-Selbstständigen liegen in einem unteren Einkommensbereich bis 1.100 Euro Nettoeinkommen. Rund drei Millionen Selbstständige sind nach Angaben der Regierung nicht obligatorisch abgesichert.

Starke Kritik an aktueller Regierung

Während die schwarz-gelbe Regierung sich mit dieser Frage zumindest beschäftigt hat, fehlt bei der aktuellen schwarz-roten Regierung aus Sicht der Fraktion Die Linke sowohl Problembewusstsein als auch konzeptionelle Phantasie, um Solo-Selbstständige in die soziale Sicherung einzubeziehen. Die Frage der Linken, ob die oftmals prekäre finanzielle Situation von Selbstständigen durch Änderungen bei der Krankenversicherungspflicht abgemildert werden könne, verneint die Bundesregierung. Es bestünden in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits heute verschiedene Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkommen zu reduzieren. Darüber hinausgehende Maßnahmen seien nicht geplant, schreibt die Regierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.01.2017 / Viola C. Didier)


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