02.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Immer mehr anerkannte Berufskrankheiten

Beitrag mit Bild

Nicht jede Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Es kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen z.B. am Arbeitsplatz verursacht werden.

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist im Jahr 2015 deutlich gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung hervor.

Nach dem Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen stieg die Zahl der Verdachtsfälle gegenüber 2014 um 8,8 Prozent auf 81.702. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten stieg um 6,3 Prozent auf 18.041. Die Bundesregierung führt diesen Anstieg auf die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung zurück.

Durchschnittlich knapp 12 Tage krank

Im Jahr 2015 waren nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung die Arbeitnehmer durchschnittlich 11,7 Tage krank gemeldet. Die Zahl der Ausfalltage durch Arbeitsunfähigkeit lag insgesamt bei 587 Millionen. Die meisten Ausfalltage entfallen auf Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems und des Bindegewebes und auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen.

(Dt. Bundestag, hib 742/16 vom 15.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht