• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anpassungen der Regelungen für die Wohnimmobilienkreditvergabe

23.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anpassungen der Regelungen für die Wohnimmobilienkreditvergabe

Beitrag mit Bild

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in der Zukunft auch in Deutschland zu spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten kommt. Für diesen Fall werden nun entsprechende Instrumente für die BaFin geschaffen.

Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur „Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“, kurz: Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz, beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen. Die bestehenden Regelungen werden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.

Klarstellung bei Immobilienverzehrkrediten

Außerdem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass – wie bisher schon – die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten „Immobilienverzehrkredite“ anwendbar sind. Dies wird dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben.

Rechtsgrundlage für Instrumente zugunsten BaFin

Der Gesetzentwurf sieht vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien für die Vergabe von Neukrediten vorgeben kann, wie zum Beispiel eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert. Diese präventiven Vorgaben zielen darauf ab, zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren für die Finanzstabilität abzuwehren. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.

Einschätzung der drohenden Risiken

Geplant ist zudem, dass die BaFin eine Einschätzung der drohenden Risiken für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und für die Finanzstabilität vornimmt, bevor die Instrumente zum Einsatz kommen. Bei ihrer Entscheidung stützt sie sich auf einschlägige Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank. Die BaFin wird außerdem Vertreter der Kreditwirtschaft und verschiedener Ressorts anhören und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unterrichten. Falls die Instrumente aktiviert werden, trifft die BaFin zusätzliche Anordnungen zu Freikontingenten und Bagatellgrenzen.

(BMF, PM vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank