• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

22.12.2016

Meldung, Steuerrecht

Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

Beitrag mit Bild

Streitig war, ob Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig sind.

Macht sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er durch die Tat seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich bereichern wollte, stellte der Bundesfinanzhof klar.

Im Streitfall war der Kläger Vorstandsmitglied einer AG und an dieser beteiligt. Aus dieser Aktienbeteiligung floss ihm eine Dividendenzahlung zu. Nach der Veräußerung der Beteiligung und dem Ausscheiden aus dem Vorstand wurde der Kläger wegen des Erstellens einer falschen Bilanz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Zivilgerichtlich Schadenersatzansprüche enden mit Vergleich

Überdies machte die AG zivilgerichtlich Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend. Der Zivilrechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr wollte der Kläger Zahlungen von über 1,2 Mio. Euro als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt wissen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab. Die Zahlungen seien nicht beruflich, sondern privat veranlasst, weil der Kläger aus der schädigenden Handlung – insbesondere der unrichtigen Darstellung der Vermögensverhältnisse der AG – einen wirtschaftlichen Vorteil gezogen habe.

Urteil: Werbungskostenabzug ausgeschlossen

Der BFH hat diese Rechtsauffassung mit Urteil VI R 27/15 vom 20.10.2016 bestätigt. Die Gewinnausschüttung, an der der Kläger teilhatte, wäre ohne den überhöhten Gewinnausweis, den der Kläger als Vorstand der AG zu verantworten hatte, nicht möglich gewesen. Zudem hat der Kläger dadurch den Wert seiner Beteiligung verfälscht und bei der Veräußerung seiner Aktien einen ansonsten am Markt nicht zu erzielenden Kaufpreis erlangt. In einem solchen Fall werde der Erwerbsbezug von Schadenersatzleistungen an den geschädigten Arbeitgeber und beruflichem Fehlverhalten aufgehoben. Ein Werbungskostenabzug entsprechender Aufwendungen sei damit ausgeschlossen.

(BFH vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.12.2024

FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Für Unternehmen und Unternehmer mit großem Immobilienbestand ist die erbschaftsteuerliche Begünstigung der Wohnungsunternehmen von großer Bedeutung.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Grundsätze und Fallstricke der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Wohnungsunternehmen

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank