• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WhatsApp-Übernahme: Falsche Angaben von Facebook?

21.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

WhatsApp-Übernahme: Falsche Angaben von Facebook?

Beitrag mit Bild

Am 3. Oktober 2014 beschloss die EU-Kommission die Freigabe der von Facebook geplanten Übernahme des Kommunikationsdienstleisters WhatsApp.

Die Europäische Kommission wirft Facebook vor, im Rahmen der Prüfung der geplanten Übernahme von WhatsApp durch Facebook im Jahr 2014 falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben.

Als die Kommission die geplante Übernahme von WhatsApp durch Facebook prüfte, betrachtete sie neben anderen Punkten auch die Möglichkeit, dass Facebook seine Benutzerkonten mit jenen von WhatsApp abgleichen könnte. Facebook teilte Facebook der Kommission damals mit, ein  zuverlässiger automatischer Abgleich werde nicht möglich sein. Diese Angaben hat die Kommission bei der Prüfung des Zusammenschlusses berücksichtigt, allerdings hat sie die Freigabe nicht nur auf dieser Grundlage beschlossen.

Vorwurf: vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben

Im August 2016 kündigte WhatsApp die Möglichkeit an, die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen.  In der Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass entgegen der Aussagen und Stellungnahmen von Facebook während des Prüfverfahrens die technische Möglichkeit eines automatischen Abgleichs der Facebook-Nutzerprofile mit WhatsApp-Nutzerprofilen bereits im Jahr 2014 bestanden hat. Daher befürchtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt, dass Facebook der Kommission gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht und damit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat. Die Pflicht eines Unternehmens, in einem Prüfverfahren richtige und nicht irreführende Angaben zu machen, ist von entscheidender Bedeutung, damit die Kommission Zusammenschlüsse und Übernahmen wirksam prüfen kann.

Facebook droht Geldbuße

Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit für eine Stellungnahme. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.

(EU-Kommission, PM vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank