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20.12.2016

Meldung, Steuerrecht

Plan gegen missbräuchliche Gewerbesteuer-Modelle

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Künftig sollen Gestaltungsmodelle mit dem Ziel der Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen verhindert werden.

Der Bundesrat möchte „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegenwirken. In einer am 16.12.2016 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.

Im Falle einer Gewerbesteuer-Oase wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Der Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist dabei regelmäßig an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz. Das operative Geschäft bleibt bei der Produktionsgesellschaft, die die übertragenen Rechte gegen Lizenzzahlungen nutzen darf. Der zu versteuernde Gewinn liegt hingegen bei der Lizenzgesellschaft.

Missbräuchlicher Entzug mittels Lizenzzahlungen

In der Folge verliert die Kommune, in der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die Gewerbesteuer. Dem soll nach Ansicht der Länderkammer nunmehr per Gesetz Einhalt geboten werden.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

(Bundesrat vom 16.12.2016/ Viola C. Didier)


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