20.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Regelungslücke in IAS 33

Beitrag mit Bild

Bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen.

Das DRSC hat eine Eingabe (Potential Agenda Item Request – PAIR) zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 Ergebnis je Aktie an das IFRS IC übermittelt, da es eine Regelungslücke sieht.

In der DRSC-Eingabe wird der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist.

Spezielle Regelung fehlt offenbar

Diesbezüglich scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen, denn für etwaige Vorzugsaktionäre ist dies IAS 33.12 ff. geregelt, für den in IAS 33.A13 f. aufgegriffenen Spezialfall von anderweitigen Kapitalgebergruppen – wie Genussrechtsinhaber – fehlt eine solche spezielle Regelung.

(DRSC vom 16.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank