23.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Streik der Lufthansa-Piloten zulässig

Beitrag mit Bild

Der Piloten-Streik wurde genehmigt, deshalb fallen heute 876 Flüge aus. Auch morgen, am Donnerstag, wird gestreikt werden.

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat es abgelehnt, in einem Eilverfahren den Streik der Piloten der Lufthansa am heutigen Mittwoch zu verbieten.

Die Lufthansa AG wollte den für die Dauer von 24 Stunden am 23.11.2016 angekündigten Streik durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen. Die Gewerkschaft der Piloten, die Vereinigung Cockpit e.V., hat zum Streik um einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Piloten aufgerufen. Die Lufthansa AG beantragte ein Verbot des Streiks, da die Gewerkschaft unter anderem höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr verlangt. Eine solche Forderung sei rechtswidrig, da damit unzulässig die Erhöhung der Vergütung vom Lebensalter abhänge. Dies diskriminiere jüngere Copiloten und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kein rechtswidriges Streikziel ersichtlich

Das ArbG Frankfurt hatte den Eilantrag der Lufthansa AG, den Streik verbieten zu lassen, abgelehnt und das LArbG Frankfurt hat dies mit Urteil vom 22.11.2016 (Az. 16 SaGa 1459/16) bestätigt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird kein rechtswidriges Streikziel verfolgt. Die Lufthansa AG zahle bisher an Copiloten nach dem letzten, noch nachwirkenden, Vergütungstarifvertrag bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen. Es liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden solle.

Gegen diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wegen des für heute angekündigten Streiks ist kein Rechtsmittel möglich. Das BAG kann in Eilverfahren nicht angerufen werden.

(LArbG Frankfurt, PM vom 22.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)