18.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Lob für CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Beitrag mit Bild

Bald ist es soweit: Die Richtlinie schreibt die Umsetzung in nationales Recht bis zum 06.12.2016 vor.

Im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ wurden wichtige Forderungen des DStV umgesetzt.

Der DStV hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass lediglich kapitalmarktorientierte Unternehmen den umfangreichen Berichtspflichten unterliegen. Eine nur an Größenkriterien orientierte Einordnung würde beim familiengeführten Mittelstand für ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile und für erheblichen bürokratischen Mehraufwand sorgen.

1:1-Umsetzung bei Anwendungsbereich und Berichtspflicht

Diese Forderung erneuerte der DStV auf nationaler Ebene mit dem Ergebnis, dass sowohl die Definition der Berichtspflichtigen, als auch der Berichtsumfang den verpflichtend anzuwendenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen und nicht, was möglich gewesen wäre, darüber hinausgehen.

Keine Veröffentlichung des Prüfungsberichts

Die nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen ist grundsätzlich nicht im Rahmen der Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Sollte sich ein Unternehmen für eine gesonderte Prüfung dieser Berichterstattung entscheiden, sollte nach den Vorgaben des Referentenentwurfs der gesamte Prüfungsbericht veröffentlicht werden. Wie vom DStV gefordert, sieht der Gesetzentwurf nun lediglich die Veröffentlichung des Prüfungsurteils vor.

Die Vorschriften sind erstmals auf in 2017 beginnende Jahresabschlüsse anzuwenden.

(DStV, PM vom 16.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank