Der Bundesrat hat Zweifel an der Sicherheit langfristiger Energielieferverträge im Fall einer Umsetzung des Gesetzentwurfs (18/9983) der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung.
Nachdem vor fünf Monaten der Bundesgerichtshof eine Privilegierung bestimmter Finanzmarktkonstrukte im Insolvenzfall gekippt hatte. Brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung ein. Die Neuregelung soll erklärtermaßen Risiken aus dem Urteil auf die Finanzmarktstabilität beseitigen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf der Gefahr vorbeugen, dass bei der Insolvenz von Strom- und Gaslieferanten ähnlich gravierende Folgen für Energieversorgungsunternehmen auftreten.
Definition von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen und Zahlungen
Wie die Bundesregierung nun in einer Unterrichtung (18/10263) dem Bundestag mitteilte, hat der Bundesrat Bedenken geäußert, ob dies in dem Gesetzentwurf „hinreichend klar“ geregelt ist. In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dies zu prüfen. Zudem solle im Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung von noch ausstehenden Leistungen, Lieferungen, Zahlungen sowie fälligen Zinsen in die Insolvenzmasse klar festgeschrieben werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, beides zu prüfen.
(Dt. Bundestag, hib vom 10.11.2016/ Viola C. Didier)