11.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Basiszinssatz in der Unternehmensbewertung

Beitrag mit Bild

Vor dem Hintergrund des Niedrigzinsniveaus sah sich der FAUB dazu gezwungen, die seit über 11 Jahren gültige Empfehlung im Hinblick auf die Basiszinssatzrundung anzupassen.

Im Juli dieses Jahres wurde – vor allem im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase – vom IDW-Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) eine neue Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen.

Die im August 2016 verabschiedete Empfehlung sieht eine genauere Rundung des Basiszinssatzes in Zeiten niedriger Zinsen vor. Durch die Neuregelung sollen die Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus abgemildert und Auswirkungen auf Unternehmenswerte genauer berücksichtigt werden.

Ermittlung des Basiszinssatzes

Zur Bestimmung des Basiszinssatzes in der Unternehmensbewertung ist auf (quasi-)risikolose Anleihen zurückzugreifen. Deutsche Staatsanleihen erfüllen diese Risikoanforderung weitestgehend. Gemäß IDW S 1 wird zur Ermittlung des Basiszinssatzes auf die Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen. Die für die Unternehmensbewertung relevanten Basiszinssätze basieren auf einer laufzeitabhängigen Effektivverzinsung von Nullkuponanleihen (Spot Rates), welche mittels eines vereinfachten Bewertungsmodells barwertäquivalent zu einem Einheitszins verdichtet werden. Hierbei wird der Basiszinssatz mittels einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelt.

Neue Vorgehensweise bei der Rundung

Die in der (deutschen) Unternehmensbewertung verwendeten, börsentäglich ermittelten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank werden auf Basis der Svensson-Methode der Ermittlung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 zugrunde gelegt. Der bewertungsrelevante Basiszinssatz ist hierbei – nach Empfehlung des FAUB – kaufmännisch zu runden, um die Schwankungen, beispielsweise vor dem Hintergrund eines verschobenen Bewertungsstichtags, so gering wie möglich zu halten. Im Juni 2005 – und bislang – empfahl der FAUB eine kaufmännische Rundung des Basiszinssatzes auf 1/4-Prozentpunkte. Um dem rückläufigen Zinsniveau Rechnung zu tragen, hat der FAUB des IDW am 13.07.2016 eine neue Empfehlung hinsichtlich der Rundung des Basiszinssatzes veröffentlicht. In Zukunft ist der Basiszinssatz, sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, auf 1/10-Prozentpunkte zu runden.

Mehr zum Thema

Das Thema „Niedrigzinsniveau“ ist brisant und es besteht Handlungsbedarf in der Bewertungspraxis. WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Simon Lindmayr, B.Sc. stellen in ihrem Kurzkommentar überblicksartig die Neuregelung dar. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 04.11.2016, Heft 44, Seite 2561 sowie online unter DB1218333.


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank