10.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

400 Mio. Euro für den Mittelstand

Beitrag mit Bild

Der Zugang zur passenden Finanzierung ist für mittelständische Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Ein zweiter Mezzanin-Dachfonds stellt zusätzlich 400 Mio. Euro für den deutschen Mittelstand bereit. Ziel ist es, mittelständischen Unternehmen in Deutschland den Zugang zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten weiter zu erleichtern.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), der Europäische Investitionsfonds (EIF), die LfA Förderbank Bayern (LfA) und die NRW.BANK haben gemeinsam einen zweiten Mezzanin-Fonds mit einem Gesamtvolumen von 400 Millionen Euro aufgelegt. Damit wird das Gesamtvolumen des dem EIF anvertrauten Mezzanin-Mandates auf insgesamt 600 Millionen Euro erhöht. „Bei den Investitionen sind deutsche Mittelständler allerdings zurückhaltend. Grund ist oft der mangelnde Zugang zu geeigneter Finanzierung. Mit der Neuauflage des Mezzanin-Dachfonds wollen wir deshalb die Kapitalversorgung des deutschen Mittelstands stärken und wichtige Impulse für mehr Investitionen geben“, erklärte Staatssekretär Matthias Machnig.

Struktur der Mezzanin-Dachfonds

Der Mezzanin-Dachfonds beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds, die wesentlich in den deutschen Mittelstand investieren. Der erste Mezzanin-Dachfonds hatte ein Volumen von 200 Millionen Euro und hat wesentlich dazu beigetragen, das Angebot an Mezzanin-Finanzierungen im deutschen Markt zu verbreitern. Bis dato hat der Fonds in mehr als 25 deutsche Unternehmen investiert, die insgesamt mehr als 3.200 Mitarbeiter beschäftigen.

Verschiedene Beteiligungen für mehr erfolg

Der zweite Mezzanin-Dachfonds wird ein Volumen von insgesamt 400 Millionen Euro haben. 200 Millionen Euro stellen das BMWi, die LfA und die NRW.BANK aus ERP- und Landesmitteln zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro kommen von dem EIF, welcher auch das Management des Fonds verantwortet. Der zweite Mezzanin-Dachfonds soll eine Investitionsperiode von fünf Jahren haben und sich auch an Fonds beteiligen, welche alternative Finanzierungen anbieten, darunter Mezzanin-Kapital, Venture Debt und nachrangige Darlehen.

(BMWi, PM vom 10.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht