09.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kreditzugang: Auf das Vorhaben kommt es an

Beitrag mit Bild

Je nach Vorhaben unterscheidet sich der Zugang zu Krediten stark.

Derzeit herrscht ein gutes Finanzierungsklima. Dennoch ist der Kreditzugang nicht für alle Unternehmen und vor allem Finanzierungsanlässe gleich. Neben Unternehmensgröße und -alter spielt beim Kreditzugang auch die Art des Vorhabens eine erhebliche Rolle.

Am leichtesten fällt der Zugang zu Investitionskrediten für Maschinen und Anlagen, bei Übernahmen und Beteiligungen sowie für den Erwerb von Immobilen, zeigt eine aktuelle Auswertung von KfW Research. Deutlich schwieriger gestaltet sich der Kreditzugang für Digitalisierungs- und Auslandsvorhaben.

Erschwerter Kreditzugang bei Digitalisierungsprojekten

Die Digitalisierung gilt als zentraler Treiber für Innovationen und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Ein erschwerter Kreditzugang droht daher zum Engpassfaktor bei der Zukunftssicherung der Unternehmen zu werden, wenn die Finanzierungsbedarfe für die Digitalisierung zukünftig ansteigen werden. Nochmals schwieriger ist es, für die Finanzierung von Warenlagern, Betriebsmitteln und immateriellen Vermögensgegenständen (Patente, Markenrechte, o. ä.) Kredite zu bekommen.

Vermögenswerte oft entscheidend

Entscheidend für den Kreditzugang ist, dass aus dem Vorhaben heraus Vermögenswerte entstehen, die zur Besicherung von Krediten herangezogen werden können. Eine Entwicklung weg von Investitionen in Sachanlagen und hin zu immateriellen Vermögenswerten kann daher langfristig den Kreditzugang der Unternehmen belasten.

(KfW vom 08.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank