• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohn: Eine Belastung für junge Unternehmen

08.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mindestlohn: Eine Belastung für junge Unternehmen

Beitrag mit Bild

Neben der Pflicht zur Lohnanpassung sind es vor allem zusätzliche bürokratische Erfordernisse wie das Stundenaufschrieben, das jungen Unternehmen mehr zu schaffen macht als erwartet.

Junge Unternehmen in Deutschland sind von der seit Anfang 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohnregelung stärker betroffen als ursprünglich erwartet, zeigt das aktuelle ZEW-Gründungspanel. Vor allem belasten zusätzliche bürokratische Erfordernisse wie Berichtspflichten und die geringere Flexibilität bei Bezahlungsmodellen die jungen Unternehmen.

Vor der Einführung des Mindestlohns erwarteten elf Prozent der befragten Unternehmen, dass diese Regelung sie betreffen werde. Nach der Einführung gaben dann allerdings 28 Prozent an, tatsächlich betroffen zu sein. Rund 20 Prozent mussten Lohnanpassungen vornehmen und knapp zehn Prozent gaben an, durch bürokratischen Aufwand wie Berichtspflichten oder Nachweise von Stundenaufschrieben belastet zu sein. Besonders häufig erwähnt wird von den Unternehmen, nun Schwierigkeiten bei der Einstellung von Praktikanten sowie studentischen und anderen Hilfskräften zu haben.

Jungunternehmen haben Folgen des Mindestlohns unterschätzt

Die unterschiedlichen Befragungsergebnisse vor und nach der Einführung des Mindestlohns zeigen, dass anscheinend viele junge Unternehmen über die Konsequenzen dieser Neuregelung nicht ausreichend informiert waren beziehungsweise deren konkrete Auswirkungen auf flexible Entlohnungsmodelle bei Aushilfskräften wohl unterschätzt hatten. Telefonisch befragt wurden rund 5.000 junge Unternehmen der Gründungskohorten 2011 bis 2014 in Deutschland. Die Ergebnisse der Befragung wurden dann für diesen Zeitraum auf die Grundgesamtheit der rund 313.700 Gründungen hochgerechnet.

Negative Konsequenzen für junge Unternehmen

Der höhere bürokratische Aufwand und die nun vorgeschriebene Lohnuntergrenze werden für die Entwicklung junger Unternehmen nicht ohne Folgen bleiben. Zum einen verfügen junge Unternehmen meist noch über keine spezialisierten Personalabteilungen, die sich mit der konkreten Umsetzung bestehender Berichtspflichten auskennen. Daher werden hierfür Ressourcen der Unternehmensgründer gebunden, die ansonsten in die Weiterentwicklung des Unternehmens geflossen wären. Zum anderen sind flexible, erfolgsabhängige Entlohnungsmodelle gerade für junge Unternehmen besonders wichtig, weil ihre Umsätze oft noch stark schwanken. Die mit der Mindestlohneinführung einhergehende Einschränkung dieser Flexibilität kann zu größerer Vorsicht und Zurückhaltung bei der Umsetzung von Wachstumsplänen führen. Und dies gerade bei Unternehmen, von denen sich die Wirtschaftspolitik besonderen Schub für die langfristige ökonomische Entwicklung in Deutschland erwartet.

(ZEW, PM vom 31.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank