07.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB-Arbeitsprogramm 2017-2021

Beitrag mit Bild

Der IASB hat die zahlreichen Stellungnahmen aus der Agendakonsultation in den Entscheidungsprozess über die zukünftigen IASB-Aktivitäten einfließen lassen.

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat die im vergangenen Jahr gestartete Agendakonsultation abgeschlossen und nun sein Arbeitsprogramm für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht.

Hauptthema des Arbeitsprogramms bis zum Jahr 2021 ist die Verbesserung der Kommunikation durch die Finanzberichterstattung. Daneben strebt der Board an, die aktuellen Großprojekte zum Rahmenkonzept und zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen im Jahr 2017 abzuschließen. Der IASB wird außerdem die Unterstützung der Implementierung neuer Standards sowie der Verbesserung bestehender Standards vorantreiben.

Forschungsprogramm reduziert

Zudem wurde das Forschungsprogramm deutlich reduziert. Zum einen solle die Einbindung möglichst vieler interessierter Parteien ermöglicht werden; zum anderen erhöhe eine geringere Anzahl aktiver Forschungsprojekte die Wahrscheinlichkeit, diese Projekte in angemessener Zeit abschließen zu können.

(DRSC vom 03.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht